Die Forschung belegt, dass jede vierte Frau im Laufe ihres Lebens Gewalt durch den eigenen Partner erlebt.
Lange Zeit wurde Häusliche Gewalt in der Öffentlichkeit als „Familienstreitigkeit“ und damit als Privatangelegenheit angesehen. Häusliche Gewalt ist aber eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechte. Sie hat für die Betroffenen weitreichende physische, psychische, soziale und ökonomische Folgen.
Erfahren Sie mehr zu unseren Themen:
ThemenHäusliche Gewalt
Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten.
Themen
Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. bietet durch die Arbeit der Fachstelle Workshops, Fachveranstaltungen und Moderation zu diversen Themen rund um den Gewaltschutz an.
Lösungen
Übersicht einiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mäfchen im Bereich Prävention, Gesetzgebung, Ausbau des Hilfesystems uvw.
Pressestimmen
Die LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. in Interviews und Pressebeiträgen.
Broschüre „Kinder als Betroffene von Häuslicher Gewalt – Kinderschutzverfahren kooperativ gestalten“ ist ab jetzt verfügbar
Der Kooperationsfachtag „Kinder als Betroffene von Häuslicher Gewalt – Kinderschutzverfahren kooperativ gestalten“ im November 2024 rückte die zentrale Frage in den Fokus: „Wie können wir Kinder, die Zeug*innen Häuslicher Gewalt werden, ernst nehmen, sichtbar machen und besser schützen?“ Organisiert und durchgeführt wurde der Fachtag von der Fachstelle Häusliche Gewalt der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. sowie der Servicestelle Gewaltprävention des Kinderschutzbundes LV Sachsen e.V.
Bei Interesse an gedruckten Ausgaben unserer Broschüre schreiben Sie uns eine Mail an fs@gewaltfreieszuhause.info mit dem Betreff „Broschüre“. Wir stellen sie Ihnen die gedruckten Ausgaben gerne gegen eine Spende zur Verfügung.
Zur Kampagne „Gewalt ist keine Meinung – Reiß die Vorurteile ein“



In Zusammenarbeit mit STRÖER und Dank der tatkräftigen, kostenfreien Unterstützung durch die Agentur 4fürTexas starteten wir im Sommer 2024 eine Plakataktion gegen häusliche Gewalt und Stalking in ganz Sachsen. Die Aktion zielt darauf ab, antifeministische, sexistische und rassistische Mythen zu entkräften, mit denen Fachkräfte im Gewaltschutz und Betroffene konfrontiert sind. Über QR-Codes auf den Plakaten können Interessierte vertiefende Informationen auf unserer Webseite erhalten.
Die Plakataktion konzentriert sich auf die Schwerpunktthemen Anti-Rassismus, Istanbul-Konvention und Kinderrechte. Wir möchten mit dieser Aktion ein Zeichen setzen und Betroffene stärken. Die Plakate sollen verdeutlichen, dass das Recht auf ein gewaltfreies Leben nicht für menschenfeindliche Diskurse instrumentalisiert werden darf.
Wenn Sie als Einrichtung oder Institution die Plakatmotive zugesendet haben möchten schreiben Sie uns gern an!
Über die einzelnen Plakatmotive:
Istanbul-Konvention in Sachsen
Beginnend mit der Istanbul-Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Deutschland hat diesen Vertrag 2017 ratifiziert, doch vieles ist drei Jahre nach Inkrafttreten noch nicht umgesetzt worden. Wir fordern daher, dass alle relevanten Berufsgruppen im Gewaltschutz verpflichtend an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen müssen. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen wurde kürzlich im Kabinett im Landtag beschlossen.
Es ist notwendig, dass die über 80 Artikel auch in der Praxis Anwendung finden, und von Häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder schützt. Näheres siehe auch Kinder als Betroffene.

Häusliche Gewalt und Kinderschutz
Jedes Jahr treffen Familienrichter*innen in Deutschland rund 100.000 Entscheidungen, die das Leben von Eltern und Kindern für immer verändern können. Es geht um die Frage, wer nach einer Trennung für die Kinder sorgt, wer sie wie oft sehen darf, wer sich kümmert und wer für sie bezahlt. Dabei zeigt die Erfahrung der Fachkräfte aus dem Gewaltschutz: In Verfahren um Sorge- und Umgang spielt Häusliche Gewalt kaum/gar keine Rolle. Bei familiengerichtlichen Verfahren wird Umgang i.d.R. sogar höher bewertet als Gewaltschutz. Die Folge ist, dass die Kindesmutter durch das Umgangsrecht immer wieder mit dem Täter konfrontiert wird, obwohl teilweise ein Kontakt- und Näherungsverbot besteht. Die Mutter ist dann dazu angehalten, den Umgangskontakt zu organisieren und zu gewährleisten, obwohl Angst um ihre Sicherheit besteht. Täter nutzen Umgänge häufig, um Frauen und Kinder zu manipulieren und weiterhin Macht auszuüben oder sogar Gewalt fortzuführen.
Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Situation von Kindern als Betroffene von häuslicher Gewalt. In familiengerichtlichen Verfahren spielt Häusliche Gewalt oft keine Rolle, was zu Unsicherheiten für Fachkräfte und Betroffene führt. Wir appellieren dringend an die Anwendung des Artikels 31 der Istanbul-Konvention, um das Wohl von Müttern und Kindern zu schützen.
Prof. Dr. Angelika Henschel, Professorin für Genderforschung, Jugendhilfe und Inklusion an der Leuphana Universität Lüneburg, zufolge stellt das Miterleben von häuslicher Gewalt einen starken Risikofaktor für späteres Gewalterleben in der eigenen Partnerschaft dar. 70% der Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren und deren Kinder Kontakt zum Vater hatten, wurden während der Besuche oder bei der Übergabe erneut misshandelt. 58 % der Kinder erlitten Gewalt während der Umgangszeit mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Empirische Untersuchungen zeigen, dass gerade in der Trennungsphase das Gewalt- und Tötungsrisiko für Frauen und Kinder um ein 5-faches höher ist.
Gewaltschutz kann demnach nur bei einem guten Zusammenspiel von Jugendamt, Familien- und Strafgerichten funktionieren. Gewalttätige Vorfälle müssen zwingend bei der Entscheidung des Besuchs- und Sorgerechts berücksichtigt werden. Was passiert, wenn dies nicht der Fall ist, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2023 in Crimmitschau.
Statement von Wildwasser ZWICKAUer Land e.V. zum Fem(ni)izid von Nadera G. am 11.02.23 in Crimmitschau/ ZwickauLink öffnet in einem neuen TabZum Schutz des Kindes muss der Umgang mit einem gewalttätigen Elternteil vorerst ausgeschlossen werden. Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Umgangsrecht, wie auch Art. 31 der Istanbul-Konvention „Gewaltschutz vor Umgangsrecht“ festhält – zur Erinnerung: Geltendes Recht in Deutschland seit 2018. Es gibt diverse Instrumente wie die Istanbul-Konvention und das Instrument des Begleiteten Umgangs, die genutzt werden müssen. Oftmals geschieht dies jedoch nicht, aufgrund unzureichenden Wissens über Gewaltformen, Gewaltdynamiken und rechtliche Grundlagen, aber auch aufgrund von frauenfeindlichen Einstellungen in Behörden – nicht zuletzt aufgrund des Vormarschs von Männerrechtlern, wie ein Correctiv-Recherchebericht zeigt.
Der Einfluss der Männerrechtler reicht nicht nur in die Politik, sondern auch in die Justiz. Einige der Verbände sind vernetzt mit Fachleuten und organisieren Schulungen für Familienrichter, Verfahrensbeistände oder betroffene Väter, und sie propagieren Thesen, die Männer in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren stärken und Frauen bei Vorwürfen von häuslicher Gewalt diskreditieren.
Beispielsweise wird die hochstrittige pseudowissenschaftliche Theorie Parental-Alienation-Syndrom (PAS) verbreitet, welche eine spezielle Form der Eltern-Kind-Entfremdung beschreibt. Konkret soll dabei ein Elternteil das Ansehen des anderen Elternteils in den Augen des Kindes zerstören. Dies führe unweigerlich zu einem schwerwiegenden Loyalitätskonflikt und einer psychischen Belastung für das Kind. Wir als LAG lehnen ebenfalls wie Bundesverfassungsgericht die Anwendung des Konzepts ab.

Rassismus im Gewaltschutz
Die rassistische Vereinnahmung von geschlechtsspezifischer Gewalt führt nicht zu weniger Gewalttaten. Wir fordern einen bedarfsorientierten Gewaltschutz für alle von Gewalt betroffenen, ungeachtet ihrer Herkunft.
Kaum eine Stammtischparole hat sich wohl so erfolgreich durchgesetzt wie das Märchen davon, dass sich Frauen in Deutschland nicht mehr sicher fühlen könnten, weil „so viele ausländische Männer hierherkommen“. Nicht-weiße Männer werden in diesem Narrativ als per se frauenfeindlich, hypersexuell und rückständig dargestellt im Gegensatz zum „westlichen“ Mann mit seinen „modernen Werten“.
Die Wahrnehmung der deutschen Gesellschaft wird mittlerweile von der Behauptung bestimmt, Migration löse mehr (geschlechtsspezifische) Gewalttaten aus. Dabei vereinfacht diese Formel den tatsächlichen Sachverhalt unzulässig. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem. Die rassistische Vereinnahmung und Aufladung des Themas wird daher nicht zu weniger geschlechtsspezifischer Gewalt führen. Geschlechtsspezifische Gewalt wird als vermeintlich importiertes Problem skandalisiert: aber auf was wir alle schauen müssen, ist die Kultur des Patriarchats und diese finden wir auch in Deutschland! Zu sagen, geschlechtsspezifische Gewalt sei “importiert” ist rassistisch und erkennt nicht, dass Gewalt gegen Frauen, Lesben, inter- ,nichtbinäre und agender Personen (Flinta) strukturell ist und damit auch eine Rolle in unserem System trägt.

