Gewalthilfegesetz jetzt!
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist das sogenannte Gewalthilfegesetz festgeschrieben:
„Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung (…) sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.“ (Koalitionsvertrag 2021-2025: S. 91).
Doch anstatt zügig in die Umsetzung zu gehen, stagniert das Vorhaben. Das Risiko ist hoch, dass dieses wichtige Gesetz im Sande verläuft – denn wenn nicht bald ein öffentlicher Entwurf vorgelegt wird, wird es unter dieser Regierung vermutlich nicht mehr zur Realität. Die finanzielle Unterstützung für Frauenhäuser und Beratungsstellen bleibt dann auf Jahre hinaus weiterhin prekär und unzureichend.
Das Gewalthilfegesetz soll insbesondere Frauen und Mädchen in Deutschland einfachen, unbürokratischen, anonymen und kostenlosen Zugang zu Schutz und Unterstützung bei Häuslicher Gewalt bieten – unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer persönlichen Situation. Dabei sollen Zugangsbarrieren für besonders vulnerable Gruppen berücksichtigt werden, z.B. Gewaltbetroffene mit Behinderungen oder von Armut betroffene Frauen, die sich einen Aufenthalt im Frauenhaus nicht leisten können, aber gleichzeitig keine Sozialleistungen erhalten.
Auch Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und zur Arbeit mit Tätern sind Teil dieses Gesetzes, das die Vorgaben der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Gewalt umsetzt.
Woran es hakt
Im April wurde ein vertraulicher Entwurf für das Gewalthilfegesetz vom Familienministerium mit den Bundesländern geteilt, der mittlerweile veröffentlicht wurde. Die Bundesländer stehen dem Gesetz grundsätzlich positiv gegenüber, fordern jedoch eine finanzielle Beteiligung des Bundes, ohne die sie dem Gesetz nicht zustimmen werden.
Die Gleichstellungsministerinnen der Bundesländer haben einstimmig ein Votum verfasst, in dem sie die Bundesregierung auffordern, sich zur Finanzierungsfrage zu äußern. Der Entwurf hat bislang nicht das Vorhaben-Clearing zwischen dem BMWK, BMF und Kanzleramt erreicht, da die Ministerien noch verhandeln.
Das Vorhaben-Clearing, das eigentlich innerhalb von 48 Stunden klären sollte, ob das Gesetz Teil des Koalitionsvertrags ist (was es ist), hat sich zu einer Vorverhandlungsrunde entwickelt. Aktuell ist es wichtig, politischen Druck auf diese drei Ministerien auszuüben, da dort auch diskutiert wird, welche Vorhaben in dieser Legislaturperiode noch umgesetzt werden können.
Link zum GesetzesentwurfLink öffnet in einem neuen TabNach dem Vorhaben-Clearing müsste das Gesetz ins Kabinett, dann in den Bundestag und schließlich den Bundesrat passieren.
Der Bundeshaushalt für 2025 wurde am 16.08.24 beschlossen, es ist aktuell unklar wie und ob das Gewalthilfegesetz hier eine Berücksichtigung findet. (Stand 20.08.24)
Die Zeit drängt
Wenn nicht bald ein öffentlicher Entwurf vorgelegt wird, könnte das Gesetz unter dieser Regierung nicht mehr zustande kommen, was die finanzielle Situation der Frauen-Unterstützungsstrukturen auf Jahre hinaus prekär belassen würde. Und das, obwohl die kürzlich veröffentlichte Kostenstudie zum Hilfesystem schon jetzt mehrere Millionen an Mehrkosten darlegt, die für den Gewaltschutz investiert werden müssen.
Link zur Kostenstudie KienbaumLink öffnet in einem neuen TabWir bitten euch und Sie alle, aktiv an der Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema teilzunehmen und den Druck auf die Regierung zu erhöhen. Eine einfache Möglichkeit, dies zu tun, ist die Unterstützung der Petition der ZIF: „Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben: Gewalthilfegesetz für alle Frauen – JETZT!“.
Link zur Petition zum GewalthilfegesetzLink öffnet in einem neuen TabLasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das Gewaltschutzgesetz nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt, sondern schnellstmöglich Realität wird. Jede Stimme zählt – für ein sicheres und gewaltfreies Leben für alle Frauen in Deutschland!
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Über die LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V.:
Die Landesarbeitsgemeinschaft Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. ist ein fachpolitischer Zusammenschluss aus allen Frauen- und Kinderschutzhäusern & Beratungsstellen (Interventions- und Koordinierungsstellen) gegen Häusliche Gewalt und Stalking in Sachsen. Derzeit sind 21 Träger Mitglied. Seit vielen Jahrzehnten war der Verein als loser, ehrenamtlicher Zusammenschluss tätig. Seit Juli 2021 ist er ein eingetragener Verein mit Sitz in Dresden.
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