Häusliche Gewalt in Sachsen gemeinsam bekämpfen
In der Gesellschaft gibt es vielfältige Veränderungen. Häusliche Gewalt ist häufig ein Thema, was bisher kaum oder zum Teil auch kontrovers diskutiert wurde. Gleichzeitig ist es ein Thema, welches sich durch alle Bevölkerungsschichten zieht und weit verbreitet ist (jede 4. Frau ist einmal in ihremLeben von häuslicher Gewalt betroffen). Gleichzeitig belegen Studien, dass die Auswirkungen von häuslicher Gewalt für die Betroffenen und (deren) Kinder weitreichende Folgen haben. Wir arbeiten mit Gewaltausübenden daran, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und die Gewalt zu beenden. Wir informieren gewaltbetroffene Personen über Schutzmöglichkeiten und Gewaltdynamiken und unterstützen sie und ihre Kinder dabei, die Folgen der Gewalt zu bewältigen. Es ist wichtig, gegen menschen- und insbesondere frauenfeindliche Haltungen vorzugehen und sich für die Gleichberechtigung und den Schutz aller Menschen einzusetzen. Nur so kann eine gerechte und inklusive Gesellschaft geschaffen werden, in der alle Menschen frei und sicher leben.
Als Zusammenschluss der Anti-Gewalt-Projekte in Sachsen (Interventionsstellen für gewaltbetroffene Personen und Täterinnenberatungsstellen für gewaltausübende Personen) möchten wir im Wahljahr 2024 unser Selbstverständnis transparent machen und uns als Ansprechpartnerinnen für politische Akteur*innen zur Verfügung stellen.
Das Selbstverständnis der Sächsischen Interventionsprojekte
- Geschlechtsbezogene Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung (Art. 3 Istanbul-Konvention).
- Wir arbeiten parteilich mit gewaltbetroffenen Personen, das bedeutet: den Menschen wird Gehör und Glauben geschenkt (Klare Positionierung für Betroffene von häuslicher Gewalt).
- Die Verantwortung für Gewalt liegt ausschließlich bei der gewaltausübenden Person. Gewalt umfasst psychische, physische, sexualisierte, soziale und ökonomische Gewalt, sowie Herrschaft und Kontrolle, Abschieben der Verantwortung und Instrumentalisierung gemeinsamer Kinder.
- Täterinnenarbeit ist Gewaltschutz und geschieht ebenfalls unter o.g. Prämisse.
- Die überwiegenden Mehrheit gewaltbetroffener Personen sind Frauen und queere Menschen, die überwiegende Mehrheit gewaltausübender Personen sind Männer.
- Situationen (vermeintlich) gegenseitiger Gewalt in einer Beziehung oder sogenannte Hochstrittigkeit betrachten wir differenziert und kritisch.
- Qualifizierte Weiterbildungen aller Akteurinnen im Bereich Gewaltschutz – insbesondere von Entscheidungsträger*innen wie Jugendamt und Familiengericht – erhöhen den Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt. Hier bedarf es einen flächendeckenden Ausbau.
- Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht lehnen die Fachkräfte der Sächsischen Interventionsprojekte das “Parental Alienation Syndrom” (sog. “Eltern-Kind-Entfremdung”) als empirisch nicht belegt ab.
Appell an die Politik und Verwaltung in Sachsen
In den vergangenen Jahren wurde im Freistaat Sachsen der Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen
vorangebracht. Als Fachkräfte im Bereich Gewaltschutz in Sachsen appellieren wir an Ihre Möglichkeiten, sich weiterhin für einen Ausbau einzusetzen und sicherzustellen, dass alle Menschen,
die Gewalt erfahren haben, angemessen und bedarfsgerecht unterstützt und geschützt werden. Gemeinsam können wir gegen autoritäre, frauenfeindliche und rechtsextreme Strömungen vorgehen und uns für eine inklusive Gesellschaft einsetzen, in der alle Menschen frei und sicher leben können.
Setzen Sie sich jetzt mit uns ein – für ein gewaltfreies Leben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Mitglieder der Sächsischen Interventionsprojekte
Zu den Mitgliedern der Sächsischen Interventionsprojekten zählen alle 13 Interventions- und Koordinierungsstellen gegen Häusliche Gewalt und Stalking in Sachsen sowie die Täterberatungsstellen des Landes.
Interventions- und Koordinierungsstellen Landesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit SachsenLink öffnet in einem neuen Tab