Stellungnahme der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e. V. vom 02.07.2026
Stade, Neustadt/Sachsen und Leipzig sind keine Einzelfälle: Tödliche Gewalt im Kontext von Trennung, Sorge- und Umgangsverfahren wirksam verhindern
Die Ereignisse in Stade erschüttern uns zutiefst. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer, bei den Kolleg*innen der betroffenen Einrichtungen sowie bei allen Menschen, die unter den Folgen dieser Tat leiden. Dass Mitarbeitende des Jugendamtes und der Jugendhilfe während eines Hilfeplangesprächs getötet wurden, macht deutlich, mit welcher Brutalität Täter handeln können, wenn sie Kontrolle, Macht und Besitzansprüche auf andere Menschen bedroht sehen.
Gleichzeitig darf diese Tat nicht als tragischer Einzelfall betrachtet werden! Der sechsfache Mord von Stade war nicht der erste seiner Art und er wird leider nicht der Letzte sein, wenn Politik, Medien und Gesellschaft die strukturellen Ursachen weiterhin nicht konsequent benennen und bearbeiten. Erst wenige Wochen zuvor erschütterte ein doppelter Femizid in Neustadt in Sachsen. Dort wurden im Rahmen einer Paarberatung eine Frau und eine vor Ort tätige Sozialpädagogin von dem Ex-Partner der Frau erschossen. Anfang Mai raste ein Mann in die Leipziger Innenstadt und verletzte dabei Passant*innen tödlich. Er befand sich kurz davor in der Trennungsphase zu seiner Ehefrau, die mutmaßlich von ihr initiiert wurde und in deren Verlauf es zu Bedrohungen sowie einem Streit um das Sorgerecht kam.
Diese Fälle weisen trotz unterschiedlicher Umstände alarmierende Parallelen auf: Die Gewalt ereignete sich im Kontext familiärer und häuslicher Gewalt, Sorge- und Umgangsfragen oder Trennungssituationen. Betroffen waren nicht nur die (Ex-)Partnerinnen, sondern auch Fachkräfte des Hilfesystems sowie unbeteiligte Passant*innen. Die Taten zeigen, dass Beratungs- und Unterstützungssysteme längst selbst zu Tatorten werden können, wenn bekannte Risiken nicht ausreichend ernst genommen werden.
Besonders besorgniserregend ist, dass häusliche Gewalt und gewaltvolle Täter noch immer nicht konsequent als das erkannt werden, was sie sind: eine erhebliche Gefährdung für Partner*innen, die gemeinsamen Kinder und Fachkräfte im Hilfesystem. Nach wie vor besteht in Teilen von Gesellschaft, Politik und Institutionen die Vorstellung, ein Kind benötige unabhängig von den Umständen zwingend beide biologischen Eltern in seinem Leben. Dieses Verständnis greift zu kurz und kann gefährliche Folgen haben. Wer wegen Bedrohungen, Gewalt oder Nachstellungen polizeibekannt ist, kann nicht mehr ohne Weiteres als dem Kindeswohl dienlicher Elternteil gelten. Strafrechtlich bekannte (Gewalt)Täter werden nicht dadurch zu guten Vätern, dass sie biologische Väter sind.
Insbesondere nach Trennungen endet häusliche Gewalt häufig nicht, sondern verändert ihre Form. Nachtrennungsgewalt ist kein eskalierter Elternkonflikt, sondern eine Fortsetzung von Kontrolle, Bedrohung und Gewalt mit anderen Mitteln. Umgangs- und Sorgerechtsverfahren werden nicht selten genutzt, um Kontrolle über die ehemalige Partnerin aufrechtzuerhalten. Deshalb braucht es bei Hinweisen auf häusliche Gewalt, Bedrohungen oder Stalking eine klare fachliche und rechtliche Haltung.
Problematisch ist die verbreitete Erwartung, dass sich betroffene Mütter auch nach erlebter Gewalt im Sinne eines vermeintlichen Elternkonsenses kooperativ verhalten müssen. Kindeswohl darf nicht mit bedingungslosem Elternkonsens verwechselt werden. Kinder verlieren Vertrauen, wenn ihre Erfahrungen von Gewalt, Angst oder Bedrohung nicht ernst genommen werden. Sie brauchen Erwachsene, die ihre Sicherheit in den Mittelpunkt stellen und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Deshalb sind kindzentrierte Beratungen in den Jugendämtern und kindgerechte Umgangsregelungen unverzichtbar. Nicht die Aufrechterhaltung eines Elternbildes um jeden Preis, sondern die tatsächlichen Bedürfnisse und Schutzinteressen von Kindern müssen handlungsleitend sein.
Die Sicherheit von Betroffenen und Fachkräften muss Vorrang haben. Die Verantwortung dafür darf nicht allein den Betroffenen oder einzelnen Fachkräften übertragen werden!
Notwendig sind:
- konsequente Risikoanalysen,
- die Möglichkeit von Umgangsausschlüssen,
- eine klare Benennung von Täterverantwortung inkl. konsequenter Gefährderbewertung des Kindsvaters,
- finanzierte und gelebte Schutz- und Sicherheitskonzepte für Beratungsstellen, Jugendämter und Gewaltschutzeinrichtungen. (Notrufsysteme, gesicherte Türen etc.)
Die Fälle haben bundesweit unterschiedlich starke mediale Aufmerksamkeit erhalten. Die zugrunde liegenden Problemlagen sind jedoch vergleichbar. Sie wurden kaum als erweiterte bzw. stellvertretende Femizide oder als Ausdruck von Frauenhass eingeordnet. Stattdessen dominiert in Schlagzeilen noch zu häufig der verwässernde Begriff der “Tragödie”. Im Fall von Stade wird zudem teilweise die Migrationsgeschichte des Täters hervorgehoben, anstatt die Tat als geschlechtsspezifische Partnerschaftsgewalt einzuordnen. Diese unsachliche Fokussierung auf die Herkunft verstärkt rassistische Narrative und lenkt vom eigentlichen Problem ab.
Wir brauchen klare Signale an Täter und klare Reaktionen von Verwaltung und Politik: Gewalt, Bedrohungen und Kontrolle sind mit verantwortungsvoller Elternschaft unvereinbar. Die Taten von Stade, Leipzig und Neustadt mahnen uns eindringlich, bekannte Risiken nicht länger zu relativieren. Wer Schutz verspricht, muss ihn auch tatsächlich gewährleisten. Alles andere kostet Menschenleben.
Kontakt: Vorstand der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e. V.; fs@gewaltfreieszuhause.info
Hinweis: Mittlerweile gibt es eine Petition, die mehr Schutz für Fachkräfte der Sozialen Arbeit fordert, diese finden Sie hier.
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