November 2024: 7 Kernforderungen der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. an die Politik in Sachsen

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Unsere 7 Forderungen

1. Der vom Kabinett beschlossene LAP zur Umsetzung der Istanbul Konvention ist ein tolles Bekenntnis der Landesregierung zur Bekämpfung von Häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Übernehmen Sie den Staffelstab und setzen sich aktiv im Landtag für seine Umsetzung ein!

Alle Maßnahmen des Landesaktionsplans Istanbul Konvention (2024) stehen unter Haushaltsvorbehalt. Wir fordern, dass jede Maßnahme im jeweiligen Einzelplan der Ministerien mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet wird.

Neben einem Bekenntnis zum LAP der IK und dem Schutz von gewaltbetroffenen Erwachsenen fordern wir, dass der neue Koalitionsvertrag die Rechte der gewaltbetroffenen Mütter und ihrer Kinder berücksichtigt. Konkret bezieht sich unsere Forderung auf die Umsetzung des Sorge- und Umgangsrechts in Sachsen: Der Artikel 31 der Istanbul Konvention ist vollständig umzusetzen und zu beachten. Aktuell gibt es immer wieder große Herausforderungen, wenn betroffene Frauen das Sorgerecht für ihre Kinder beantragen wollen. Sie erleben Diskriminierung und Gewalt in den Gerichten und zuständigen Ämtern. Im Zweifelsfall bedarf es einer Prüfung, ob ein begleiteter Umgang möglich ist oder ob eine zeitweise Aussetzung des Umgangs erforderlich ist, bis der Gewalt ausübende Elternteil durch Unterstützung durch beispielsweise die Täterberatung die Voraussetzungen für einen sicheren Umgang geschaffen hat.

Gewaltbetroffene als Expert*innen der eigenen Lebenswelt: Wir fordern die Errichtung eines Betroffenenbeirates auf Landesebene

2. Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten: Schuldenbremsen dürfen nicht für den notwendigen Aus- und Umbau von Schutzplätzen gelten! Vielmehr braucht es mehr Unterstützung der einzelnen interessierten Häuser bei Umbau- und oder Immobiliensuchen.

3. Ausbau und Verstetigung von Schulungen von Fachkräften: Gewaltprävention und Wissen um Gewalt- und Macht Dynamiken als feste Bestandteile in den Schulungsmaßnahmen für Polizei, Justiz, Sozialarbeitende, Jugendämter und andere relevante Berufsgruppen, um ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse von Gewaltbetroffenen zu entwickeln.

4. Zugang zu rechtlichem Schutz: Verbesserung des Zugangs zu rechtlichen Schutzmaßnahmen für Betroffene von Gewalt, einschließlich schnellerer Verfahren. Dies umfasst den Ausbau der sogenannten kindgerechten Justiz sowie die Einführung einer kostenlosen psychosozialen Prozessbegleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt, die physische, psychische, sexualisierte, soziale und finanzielle Gewalt sowie Stalking einschließt.

5. Sicherstellung von Wohnraum: Der Um- bzw. Auszug in ein neues Zuhause gelingt nur, wenn es entsprechenden bezahlbaren Wohnraum für Frauen mit Kindern gibt. Das bedeutet konkret: Wir fordern den Ausbau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum, vor allem in den Ballungsräumen Sachsens sowie die Förderung von Second Stage Projekten.

6. Arbeitsbelastung und Burnout der Fachkräfte sind durch nachhaltige, ausfinanzierte und unbefristete Stellen sowie durch bedarfsgerechte Personalschlüssel vorzubeugen. Fachkräftemangel allein ist kein Grund dafür,
weshalb viele Fachkräfte im Gewaltschutz nicht im Job bleiben, oft ist es die hohe Arbeitsbelastung aufgrund knapper finanzieller Ressourcen!

7. Auch auf Landesebene muss sich für das bundesweite Gewalthilfegesetz stark gemacht werden. Damit ist die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder gemeint. Dieser muss unabhängig von Wohnort, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Gesundheitszustand gelten

Setzen Sie sich jetzt mit uns ein – für ein gewaltfreies Leben.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, Kraft und Ausdauer für die bevorstehenden
Herausforderungen.

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