Istanbul-Konvention (IK)

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie definiert Gewalt gegen Frauen, Mädchen und queere Personen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht.

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Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie lesbische, bisexuelle, trans* und inter* Personen zu bekämpfen. Im Jahr 2011 unterzeichnete sie das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (kurz Istanbul-Konvention). Die Konvention trat am 1. August 2018 in Deutschland in Kraft und ist damit bindendes Recht.

Forderungen von GREVIO

Auf der Seite des Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie  und Jugend wird berichtet: “Die Expertinnen und Experten fordern die zuständigen staatlichen Ebenen in Deutschland auf, mehr Frauenhausplätze zu schaffen und das Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen weiter auszubauen. Dabei soll auf eine ausgeglichene geografische Verteilung geachtet werden“ (BMFSJ, 07.10.2023).

GREVIO betont, dass die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen, etwa von Frauen mit Behinderungen, geflüchteten Frauen oder queeren Menschen, berücksichtigt werden sollen. Jede Person und ihre Kinder müssten einen gesicherten Zugang zum Hilfesystem haben, wenn sie von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.

“Weiter mahnt der GREVIO-Bericht an, dass Deutschland die Verpflichtung noch nicht ausreichend umsetzt, koordinierte politische Maßnahmen gegen Gewalt zu beschließen. Deutschland brauche daher eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene und die Entwicklung einer langfristigen Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Auch solle es künftig verpflichtende Trainings für alle Berufsgruppen geben, die in Kontakt mit Opfern oder Tätern von Gewalt kommen. Zudem solle das Umgangsrecht mit Rücksicht auf die Interessen von Gewaltopfern reformiert werden” (BMFSJ, 07.10.2023)

Landesebene – Sachsen

Neben dem Bund sind auch die einzelnen Bundesländer verpflichtet, die IK auf Landesebene umzusetzen. Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeitete dafür im Frühjahr/Sommer 2023 einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Sachsen. Damit wurde der bestehende Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2013 erneuert. Das SMJusDeg organisierte für die Novellierung des Landesaktionsplans ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren. Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. war in allen vier Workshops vertreten und reichte über 24 Forderungen und Maßnahmenvorschläge ein, u.a. zu den Themen Präventionsmaßnahmen, Ausbau des Hilfenetzes, Schließen von Versorgungslücken.

“Im Laufe des Jahres 2023 soll der Landesaktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention im sächsischen Kabinett beschlossen und im Anschluss öffentlich vorgestellt werden. Dieser wird die Ergebnisse des Überarbeitungsprozesses sowie Handlungsziele und konkrete Maßnahmen enthalten. Ein Monitoringsystem sowie -prozess sollen in Zukunft Auskunft darüber geben, wie es um den aktuellen Erfüllungsstand des Landesaktionsplans im Freistaat steht.”, berichtet das SMJUSDEG auf seiner Webseite.

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