Wahlampel der LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. zur sächsischen Landtagswahl
Die ausführlichen Antworten der Parteien zu allen 15 Fragen zur Landtagswahl 2024 in Sachsen finden Sie auf der Webseite des Wahlkompass Antidiskriminierung. Eine ausführliche Analyse zu den Antworten von insgesamt 8 Fragen finden Sie hier auf unserer Webseite.
Wahlkompass Antidiskriminierung SachsenLink öffnet in einem neuen TabFür eine übersichtliche und vereinfachte Darstellung der Antworten finden Sie zusätzlich die Positionen der angefragten Parteien in unserer Wahlampel. Als Verein haben wir JA/ Nein Fragen eingereicht. Selbstverständlich können komplexe und oft mehrdeutige Informationen nicht vollständig in einem Diagramm zusammengefasst werden. Dennoch ermöglicht diese Grafik allen Interessierten und Wähler*innen eine Orientierung aus der Sicht unseres Vereins, der Landesarbeitsgemeinschaft Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V.
Nach dem Ampelprinzip unterteilen wir die Antworten in:
grün (bejahende Antworten, konkrete Ziele zum Thema),
gelb (unkonkrete Antworten) und
rot (verneinenden Antwort oder Ablehnung des beschriebenen Themas).
Zusammenfassungen der Antworten:
Abkürzungen:
- LAP IK: Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen
- IK: Istanbul-Konvention
- FKSE: Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen
- IKS: Interventions- und Koordinierungsstellen
- PSB: Periodischer Sicherheitsbericht
Bündnis 90/ Die Grünen
Zusammenfassung:
vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Justiz und Universitäten | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Pflege | Ausbau Hilfenetz Häusliche Gewalt für vulnerable Gruppen | Maßnahmen gegen Femizide/ Filizide | |
rot | |||||
gelb | konkrete Maßnahmen zu sexualisierter Gewalt, Antwort zu genauen Maßnahmen zu Gewaltschutzgesetz ausbaufähig | genaue und ausgewisesen Erfassung von Femiziden, aber gegen pauschale Erfassung aller Trennungstötungen | |||
grün | Ja, Gewaltschutzmaßnahmen sind staatl. Verpflichtung Ausbau weitere finanzieller Untersetzung im nächsten Doppelhaushalt, Novellierung LAP IK Anpassung Personalschlüssel in Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen, mehr Mittel für Barrierefreiheit, weniger Bürokratie für Betroffene in Zusammenarbeit mit städt. Institutionen | umfassende Stärkung der Aus- und Fortbildung von: Anwaltschaft und Familienrichter*innen sowie unabhängigen Verfahrensbeiständen | Umsetzung des Sächsischen Psychsisch-Kranken-Hilfe-Gesetz geplant für mehr angepasste Hilfsangebote in den Landkreisen und Städten Ausschlusskriterien wie Alter, Behinderung, Geschlechtliche Identität, Herkunft und Sozialer Status im Blick |
Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
Zusammenfassung:
vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Justiz und Universitäten | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Pflege | Ausbau Hilfenetz Häusliche Gewalt für vulnerable Gruppen | Maßnahmen gegen Femizide/ Filizide | |
rot | |||||
gelb | Einsatz für freiwillige Fortbildungen, keine konkreten Maßnahmen oder Bezugnahme zur Frage hinsichtlich demokratie-feindlicher Einstellungen | Ja, Prüfung LAP IK unter Berücksichtigung vulnerabler Gruppen wie psychisch Kranke von Gewalt betroffene Frauen, allerdings keine konkreten Schritte selbst benannt auch nicht benannt welche Gruppen als besonders schutzwürdig betrachtet werden | |||
grün | Ja, BSW wird den für Sachsen beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention prüfen und dessen Umsetzung und ggf. Verbesserung aktiv einfordern. | Ja, Einführung verpflichtender Fortbildungen und Schulungen zum Thema häusliche Gewalt für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen | Ja, umfassende Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorgelegt (8 Punkte), inkl. systematischer Erfassung |
CDU
Zusammenfassung:
vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Justiz und Universitäten | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Pflege | Ausbau Hilfenetz Häusliche Gewalt für vulnerable Gruppen | Maßnahmen gegen Femizide/ Filizide | |
rot | Zuwanderung und Frauenfeindlichkeit werden in Zusammenhang gesetzt. | keine Absicht, verpflichtende Fortbildungen einzuführen, obwohl Bedarf besteht | die Schaffung neuer Strukturen ist momentan allerdings nicht vorgesehen Bedarf infrage gestellt, trotz PSB, diverser Zuarbeiten der Mitgliedsvereine (Statistiken) | kein Extra Monitoring für Femizide vorgesehen | |
gelb | Ja, oberste Priorität, gleichzeitig fehlende Handlungsoptionen zur finanziellen Ausgestaltung. –> Vorhaben stehen aufgrund angespannter Haushaltslage “unter Vorbehalt” (im Zweifelsfall wird hier zuerst weggekürzt) Außerdem fehlende Differenzierung Häusliche Gewalt/geschlechtsspezifische Gewalt | Es wird erwogen, den Handlungsleitfaden zur medizinischen Soforthilfe bei häuslicher Gewalt um den Themenkomplex Gewalt(prävention) in der Pflege zu erweitern. | Einsatz für härtere Strafen für Täter, keine Präventionsthemen benannt Keine Absicht, Femizide als Begriff großflächig anzuerkennen | ||
grün |
Die Linke
Zusammenfassung:
vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Justiz und Universitäten | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Pflege | Ausbau Hilfenetz Häusliche Gewalt für vulnerable Gruppen | Maßnahmen gegen Femizide/ Filizide | |
rot | |||||
gelb | gleichzeitig keine konkreten Bekenntnisse wie die Themen in die Studiengänge gelangen sollen | Notwendigkeit zu Fortbildungen im Gesundheitsbereich zu Häuslicher Gewalt keine konkreten Bekenntnisse benannt | |||
grün | Ja, gesetzl. Vorgaben aus der IK sind das absolute Minimum Einreichung diverser parlamentarische Initiativen 2023/2024 Ja, Berücksichtigung besonders schutzwürdiger Gruppen (Frauen mit Behinderungen und/oder Migrationsgeschichte, queere Personen) | Fortbildung für Beschäftigte des Justizwesens Notwendigkeit in Studiengängen und Ausbildungen, dass Häusliche Gewalt stärker thematisiert wird | Ja, Ausbau spez. Schutzeinrichtungen für z.B. Suchtkranke von Gewalt betroffene Frauen Ja, Ausbau spezialisierter Schutzeinrichtungen für bspw. Frauen mit Behinderung, queere Gewaltbetroffene | Anerkennung von Femiziden durch Staat und Verwaltung, Ausbau Präventinsprojekte Einführung landesweites Monitoring |
FDP
Von der FDP haben wir bisher keine Antworten auf unsere Wahlprüfsteine erhalten.
SPD
Zusammenfassung:
vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Justiz und Universitäten | Aus- und Fortbildung zu Häuslicher Gewalt in Pflege | Ausbau Hilfenetz Häusliche Gewalt für vulnerable Gruppen | Maßnahmen gegen Femizide/ Filizide | |
rot | |||||
gelb | Hauptsächlich Fokus auf Schwangere, fehlende Information in welchem Rahmen Schulungen durchgeführt werden sollen (kein Verweis auf Curricula) | Keine Klare Positionierung zu Monitoring von Femiziden | |||
grün | vorbehaltlose Umsetzung oberste Priorität → u.A. Anhebung der Zahl der in Sachsen vorhanden Gewaltschutzplätze auf IK-Niveau/ Anspruch Einsatz notwendige finanziellen Mittel bereitzustellen, um Maßnahmen des LAP umsetzen zu können | Einsatz für verpflichtende Weiterbildungen von Richter*innen, Staatsanwält*innen und aller Akteur*innen im Familien- oder Strafrecht tätigen | Schwangere sollen bereits über Gewaltformen aufgeklärt werden → Bereitstellung von Infomaterialien/ Abstimmung mit Landesärztekammer → Fortbildungen für Ärzt*innen, Landesweite Ausweitung vertraulicher Spurensicherung | Ja, Einbindung von vulnerablen Gruppen in Gremien und Netzwerken. Schutzeinrichtungen sollen zudem barrierefrei werden, Zugang zu Hilfe-und Schutzsystemen sowie zur gesundheitlichen Versorgung soll erleichtert; bedarfsgerechte Angebote entwickelt werden Ausbau Angebot Traumatherapie Plätze | Aufarbeitung Femiziden/ Filiziden in Fallkonferenzen Weiterentwicklung Rahmenkonzeption HRM, Einsatz stärkere Zusammenarbeit Polizei+FKSE+IKS, Verstärkung Weiterbildungsangebote Aufstockung auf je zwei Opferschutzbeauftragte pro Polizeidirektion Lt. LAP sollen Datenerhebungen verstetigt und ausgebaut werden, dafür setzt sich SPD ein |