Die Frauen*- und Kinderschutzeinrichtungen (FKSE) sind für Betroffene von häuslicher Gewalt ein
unverzichtbarer Bestandteil des landesweiten Gewaltschutzes. Mit ihrem niedrigschwelligen Ange-
bot bieten sie Schutz, Beratung und psychosoziale Hilfestellung für die Bewältigung akuter und zu-
rückliegender Gewalterfahrungen an.
Die Arbeit der FKSE fußt auf der Feststellung, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder einen Angriff
auf die Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz [GG]) darstellt. Dieser Rechtsgedanke findet sich auch
in der Istanbul-Konvention. Demnach ist Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft eine Menschen-
rechtsverletzung (Art. 3 Istanbul-Konvention). Diese Feststellung ist bemerkenswert, da Menschen-
rechte üblicherweise als Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat definiert sind. Gewalt in sozi-
alen Beziehungen war demnach juristisch lange Zeit Privatsache. Bei der Weltmenschenrechtskon-
ferenz 1993 in Wien wurde international die Abkehr von diesem Verständnis besiegelt und Gewalt
gegen Frauen grundsätzlich als Menschenrechtsproblematik anerkannt. Damit gehen weitreichende
Schutz- und Gewährleistungspflichten des Staates einher. So müssen staatliche Behörden effektive
Maßnahmen treffen, um Gewalt in der Partnerschaft zu verhindern und zu verfolgen (Art. 4 Istanbul-
Konvention).
Qualitätsstandards der Einrichtungen im Hilfesystem häuslicher Gewalt in SachsenLink öffnet in einem neuen TabVor Ihnen liegen die Qualitätsstandards der sächsischen Einrichtungen des Hilfesystems zur Be-
kämpfung häuslicher Gewalt. Sie sind das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses, an dem die
Landesarbeitsgemeinschaften gewaltfreies Zuhause Sachsen, Täterarbeit Sachsen sowie Jungen-
und Männerarbeit Sachsen beteiligt waren und der durch den Lenkungsausschuss zur Bekämpfung
häuslicher Gewalt unter dem Dach des Sächsischen Landespräventionsrates koordiniert und unter-
stützt wurde. (Katja Meier, Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung von 2019-2024)